erfolgte – wie überall – nach den Richtlinien einer Bekanntmachung des kgl. Bezirksamtes Ebersberg von 1872, in „Steiger, Spritzmänner, Retter und Ordnungsmänner“, die bis zum 2. Weltkrieg Gültigkeit hatten. Ebenfalls gab es bis zu diesem Zeitpunkt die Pflicht-Feuerwehren, die unter dem Kommando der FFW standen. Verpflichtet waren alle Männer zwischen 18 und 55 Jahren. Die „Distrikts-Feuerlöschordnung“ von 1876 schreibt dabei vor, dass die Pflichtfeuerwehren an den Übungen der Freiwilligen Feuerwehren teilzunehmen haben „und bei unentschuldigtem Fernbleiben zur Strafeinschreitung unnachsichtig anzuzeigen sind“. In der Folgezeit gab es immer wieder Ärger mit den Pflichtfeuerwehrlern, weil viele Drückeberger unter ihnen waren. Nach dem Krieg änderte man diese Pflicht in eine „Feuerschutzabgabe“ um, die 1995 endgültig abgeschafft wurde.

Auch der Sanitätsdienst, (der von Ärzten, ausgebildeten Sanitätern oder „Badern“ ausgeführt wird) ist 1877schon innerhalb der Feuerwehr vorgesehen. Diesen Personen werden „Sanitätstaschen“ zur Verfügung gestellt.
Am 24.05.1928  befasste sich das Innenministerium mit der„ Unsitte der Abgabe von Freibier während der Lösch- und Aufräumarbeiten „. Mit den einschlägigen Bestimmungen sei es schwer in Einklang zu bringen, wenn häufig noch während des Brandes oder der Aufräumarbeiten, sei es auf Kosten des „Brandleiders“ oder gar der Gemeinde, in meist ausgiebigen Mengen Freibier verabreicht wird, „das bei Einzelnen, die das kostenlose Bier ausnützen, zur Trunkenheit führt“.

Brandinspektor Brenner meldet daraufhin, es seien ihm zwar keine Klagen über Ungehörigkeiten dieser Art bekannt geworden, trotzdem wäre es sehr wünschenswert, wenn die Unsitte eingeschränkt würde. Wenn auch das Gros der Mannschaften voll und ganz seine Pflicht tut, gibt es leider halt auch bei den Feuerwehren manche Elemente, die eine Gelegenheit, umsonst Bier trinken zu können, sehr willkommen heißen, meist dann zum doppelten Schaden ihrer Kameraden.

Dass es mit der Wasserversorgung im Brandfall Probleme gab, geht aus einem Schreiben der kgl. Versicherungskammer hervor, die die bestehende Wasserleitung für Löschzwecke als völlig unzureichend erklärte. „Im Privatbesitze des Brauerei- und Gutsbesitzers Brenner stehend, soll sie in 1/2 zölligen Rohren nur Wasser für Trink- und Wirtschaftszwecke liefern“. Das ist richtig, weil der Wasserturm ursprünglich nur für die Wasserversorgung von Oberbräu, Unterbräu und der „Post“ gedacht war und später auch „3/4 der Bewohner an die Brennersche Leitung angeschlossen werden und ganz zufrieden sind“, wie der Bürgermeister Sommer zurückschreibt. („Zufrieden“ konnten die Abnehmer wohl sein, bei einem Wasserpreis von 5 Mark pro Jahr!). Bgm. Sommer gibt noch an, es werden mit Brenner Verhandlungen über die Erhöhung des Wasserturmes und stärkeren Rohrleitungen geführt. Doch es kommen der erste Weltkrieg und die Inflation dazwischen und erst 1926 wird unter Bürgermeister Haas das Projekt neu aufgerollt. Am 24.02.1927 schreibt das Bezirksamt an die Versicherungskammer, dass die Verhandlungen wegen der Erbauung einer neuzeitlichen Wasserleitung soweit gediehen sind, dass nur noch die Geldbeschaffung zu regeln ist. Der Bau wird, wegen der großen Arbeitslosigkeit, als „Notmaßnahme“ durchgezogen, vergleichbar einer „ABM-Maßnahme“ der jetzigen Zeit. 1927 entsteht die Pumpstation, der Hochbehälter auf der„ Wittelsbacher Höhe“ und die Errichtung von Hydranten im Ortsbereich. Mit dem Bau der Wasserleitung und der Verteilung der Hydranten auf das Gemeindegebiet war nun eine flächendeckende Versorgung mit Löschwasser gewährleistet.

Die kgl. Versicherungskammer gibt sich nun auch zufrieden, denn es war nicht mehr nötig, „im Brandfalle das Wasser von den Behältern im Bräuhaus abzupumpen, was sehr viel Zeit erfordert`; wie sie 1913 noch feststellt. Die Antwort des Bürgermeisters Sommer war, dass die Wasserversorgung im Brandfalle so schlecht nicht sei, wie es dargestellt würde, weil mehrere Löschweiher und der Hennigbach zur Verfügung stünden. Dem Vorgang angefügt werden soll schließlich noch die Aussage eines Zeitzeugen, dass das Wasser für den Wasserturm dem Quellgebiet des Kirchweihers, aus einer Quellfassung, entnommen wurde. In der starken Strömung des Weihers befand sich ein Wasserrad, das mit einer Pumpe gekoppelt war. Damit erfolgte anfangs die Versorgung des Schlosses, mit dem Bau des Wasserturmes (1905) dann dessen Versorgung. Mit der Kanalisation und den Bauvorgängen rund um den Weiher in den 30iger Jahren verlor der Weiher sehr viel Wasser. Seine Strömung verminderte sich so sehr, dass die Anlage nicht mehr funktionierte. Der Weiher verschlammte.

clip_image045

Die Feuerwehr im Krieg 1939 -1945

hatte auch in unserem Ort mit den kriegsbedingten Schwierigkeiten fertig zu werden. Die wehrpflichtigen Männer waren bei der Wehrmacht, das Benzin für die Einsatzfahrzeuge rationiert und eine Gerätebeschaffung nicht mehr möglich.

Schon 1939 begann die „Ausbildung der Hitlerjugend zum Feuerlöschdienst`; im Sprachgebrauch „HJ.-Feuerwehr“ genannt. Ursprünglich konnten Jugendliche ab 17Jahren der Freiwilligen Feuerwehr beitreten, aber auch dazu verpflichtet werden. Der Dienst in der Feuerwehr konnte sogar den Dienst in der Hitlerjugend ersetzen. Mit dem Jahre 1942 kommt die Anordnung, die HJ. in noch stärkerem Maße für den Feuerlöschdienst einzusetzen und in größeren Gemeinden „HJ.-Feuerwehrscharen“ zu bilden.

Das Landratsamt Ebersberg meldet am 27.10.1942 an den Reg.-Präsidenten von Obb.: „HJ.-Feuerwehren bestehen in Kirchseeon (18 Mann), Steinhöring (12 Mann), Markt Schwaben (9 Mann), Forstinning (9 Mann)“. Im gleichen Schreiben heißt es in Bezug auf die Alarmierung: „Die Alarmierung erfolgt nur noch in einigen Gemeinden durch Glockenschlag, da in den meisten Gemeinwesen die Glockenabnahme keine Glocke mit genügender Lautstärke zurückließ“. Es wurde wieder auf das altbewährte Horn und auf das Einsagen von Haus zu Haus zurückgegriffen. Nach dem Krieg übernahmen dann die Luftschutzsirenen, später die Funkwecker die Alarmierung.

1940 wurden alle Feuerwehrhäuser des Landkreises einer eingehenden Besichtigung seitens des Kreisführers der FFW, Ignaz Fuchs und eines Parteiorgans unterzogen, wobei Markt Schwaben in der Beurteilung sehr gut abgeschnitten hat. 1944 war vom Reichsführer der SS und dem Chef der Deutschen Polizei bei den Fw-Bereitschaften des Landkreises die Einrichtung eines „Notdienstes“ befohlen worden. Im gleichen Jahr ergeht der Befehl an die Landräte, Feuerwehrhelferinnen auszubilden. Kreisführer Fuchs schickt eine Liste mit Namen von 9 Gemeinden an den Landrat. Markt Schwaben ist nicht darunter.

Von nun an erfolgen laufend Meldungen an das Landratsamt Ebersberg über die Brandeinsätze in München. Unsere HJ-Feuerwehr hatte bis zum Kriegsende Löscheinsätze zu leisten, aber auch die anderen Gemeinden wurden zur Hilfe für das zerbombte München herangezogen.

Brände in Markt Schwaben

Ein Kuriosum sei dem Kapitel „Aktive Feuerwehr“ noch angefügt. Im Jahre 1913 brannte es in Schwaben so häufig, dass sich sogar die Zeitung „Münchner Neueste Nachrichten“ damit befasste. Aus der Sicht der Schwabener Gendarmerie stellt sich die Situation in einem Schreiben vom 2. Mai 1913 an das kgl. Bezirksamt Ebersberg so dar:

„Am 01.05.1913 mittags gegen 11 Uhr 50 entstand im Anwesen des Bauern Peter Greppmeier in Schwaben Feuer, und brannte der Stadel, Viehstall und das angebaute Wohnhaus, sowie eine Wagenschupfe vollständig nieder. Das Feuer ging auch auf das benachbarte Wohnhaus des Postboten Anton Schmalzl, dahier, über, welches ebenfalls bis auf die Umfassungsmauern niederbrannte, und sind die Habseligkeiten des Stationsdieners Franz Kiermeier und der Tagelöhnerin Ursula Kölbl, sowie des Sägers Josef Derzmann und Max Schlehubers mit verbrannt. Es waren 8 Feuerwehren am Brandplatz. Vorsätzliche Brandstiftung liegt vor…“.

clip_image046

Das ist der Beginn einer Reihe von Brandstiftungen, die aus den Unterlagen im Staatsarchiv München hervorgehen. Die Panik, die in Schwaben dieser Brandfälle wegen im Ort ausgebrochen war, schildert plastisch der oben erwähnte Bericht in den „Münchner Neuesten Nachrichten“. Das kgl. Bezirksamt Ebersberg fordert deshalb wegen sieben hintereinanderliegender Brandstiftungen bei der kgl. Gendarmerie von Oberbayern Verstärkung der Gendarmeriestation Schwaben an.

Im Dezember 1913 geht der Gendarmerie der mutmaßliche Brandstifter ins Netz, der in der „Heiß’schen Kiesgrube“ außerhalb von Schwaben festgenommen wird. Trotzdem brennt es im Februar 1914 noch einmal, festgenommen wird allerdings der Hausbesitzer selber. Damit scheint Ruhe eingetreten zu sein, denn die Verstärkung der Gendarmeriestation wird zurückgezogen.

In die Zeit der 1930iger Jahre scheint die zweite Serie von Brandfällen und Brandstiftungen zu gehören. Die Besitzer von Anwesen schienen der Meinung zu sein, dass sie nun lange genug Brandversicherungsbeiträge bezahlt hätten. Dazu kam der ruinöse Zustand vieler Gebäude, so dass im Sprachgebrauch das sprichwörtliche

„Aufbrennen“  die Runde machte. Wann die Brandversicherungspflicht eingeführt worden ist, lässt sich nicht ermitteln. Jedenfalls veranlasste bereits 1836 eine staatliche Verfügung die Gemeinden, eine „Aufforderung zur Einschreibung in die inländische Brandversicherungsanstalt der Immobilien“ bekannt zu geben. 1926 sah sich die Bayer. Versicherungskammer veranlasst darauf hinzuweisen, dass die Brandschäden in erheblichem Maße zugenommen haben und der tägliche Versicherungsfall von 22.000 RM auf 33.000 RM gestiegen ist. Es werden Gebäudeteile, die vom Feuer verschont waren, während des Löschgeschäftes, wie auch nachher, absichtlich beschädigt und eingerissen, teils, um die Entschädigung zu erhöhen, teils, um Arbeit zu beschaffen. Die Versicherung spricht von einer „Brandseuche“ und kündigt an, solche Schäden nicht mehr anzuerkennen.
Im Zusammenhang mit Brandgeschädigten soll von einer Einrichtung gesprochen werden, die bis in die 30iger Jahre üblich war, von den „Brandkollekten“. Der Geschädigte konnte beim Bezirksamt Ebersberg ein Gesuch einreichen und erhielt dann einen Erlaubnisschein ausgestellt, auf dem Zeitraum und Gemeinden angegeben waren, in denen der Antragsteller Gaben an Baumaterial und Geld sammeln durfte. In aller Regel waren das die Heimatgemeinde und die umliegenden Gemeinden. „Brandbettel“ hieß der Vorgang im Volksmund. Der Schein war von einem Monat bis zu einem halben Jahr gültig und musste dann zurückgegeben werden. Auch Schwabener Antragsteller waren darunter. „Die Sammlung darf eine Belästigung der Bevölkerung nicht mit sich bringen “ heißt es dabei. 1927 wird ein Antrag abgelehnt, „weil die Zahl der Brandfälle im Bezirksamt eine außerordentlich große ist“. Die „Brandseuche“ hatte sich demnach im gesamten Landkreis ziemlich ausgebreitet.

clip_image048

Abschließend sei noch der tragischste Einsatz erwähnt, den unsere Wehr zu leisten hatte. 1962 stürzte in der Nähe des Ortes, nahe der „Wolfmühle“, ein amerikanisches Flugzeug ab, wobei es 26 Tote gab, die mit den Flugzeugteilen im ganzen Bereich verstreut waren. Es gab viele Spekulationen um dieses „Spionageflugzeug“,  das angeblich beim Überfliegen des „Ostblocks“ über tschechischem Gebiet angeschossen worden sei. Der Markt Schwabener Feuerwehrchronik liegt ein Dankschreiben der „SECURITYCOMPANY- US Forces“ vom 14. Juni 1962 bei, an den „sehr geehrten Herrn Feuerwehrhauptmann Anton Wagner“, in dem sich der Kommandant ALBERT B. DOYON bedankt „für die wertvolle Unterstützung durch Ihre Feuerwehr“ und seine Anerkennung ausspricht. Typisch für die Stimmung dieser Zeit ist der Satz: „Das war wieder ein hervorragendes Beispiel deutsch-amerikanischer Zusammenarbeit und Freundschaft, in einer Zeit, wo diese für unsere beiden Länder lebensnotwendig ist.”